FAQ - Fragen die der Detektei häufig gestellt werden
An dieser Stelle werden wir in naher Zukunft einige Fragen bereit stellen, die sich immer wieder in Auftragsgesprächen und bei der Besprechung von Ermittlungsergebnissen ergaben.
Da wir aber vorher sorgfälig abwägen müssen, welche Inhalte zu diesem Thema veröffentlicht werden können, bitten wir Sie um Verständnis, wenn der Aufbau dieser Inhalte noch ein wenig Zeit beansprucht. Die Inhalte werden stetig erweitert werden.
Welche Referenzen kann ihre Detektei vorweisen?
Wie an anderer Stelle beschrieben, bilden unsere investigativen Tätigkeiten oftmals die einzige Möglichkeit unserer Klienten, ihre Ziele zu erreichen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um höchst persönliche Sachverhalte, die nur unsere Klienten etwas angeht. Wir arbeiten auf möglichst diskrete Weise und nehmen unsere Verschwiegenheitspflicht daher sehr ernst!
Wir werden niemals Ermittlungsergebnisse oder Auftragslagen veröffentlichen, nur um für unsere Detektei zu werben!
Können Sie eine Handyortung durchführen?
Durch zahlreiche Fernsehwerbungen die sich mit Handysoftware beschäftigen, bei denen ein Handy geortet werden kann, werden wir immer häufiger gefragt, ob wir das auch könnten. Die klare Antwort auf diese Frage lautet „JA“!
Allerdings muss nicht gefragt werden ob wir
können, sondern ob wir
dürfen!
Eine Handyortung wie sie im Fernsehen versprochen wird gibt es nicht. Diese Applikationen, die man dort erwerben kann, spalten sich in zwei Typen:
Handyortung Typ1: Das eigene Handy wird geortet.
Handyortung Typ2: Handyortung bei untreue. Es erscheint eine Weltkugel, die immer weiter heranzoomt, bis man eine pixelige Grafik angezeigt bekommt, die den „Partner“ in eindeutiger Pose zeigt.
Hierzu möchten wir Sie bitten unsere Anmerkungen zur
Rechtsgrundlage-Handyortung zu lesen.
Können Sie eine GPS- Ortung durchführen?
Ja. Wir können und dürfen unsere GPS-Peilsender an Fahrzeugen anbringen, und so deren Position feststellen. Allerdings ist die Ortung von Personen, genau wie bei der Handyortung, ohne die Zustimmung der Person die geortet werden soll, nicht zulässig.