Gerichtsurteile zum Thema Detektei & Detektivkosten
Hier finden Sie interessante Gerichtsurteile zum Thema Detektivarbeit. Anhand dieser Urteile sehen sie, dass die Kosten für einen Detekteieinsatz nicht selten von der überführten Person zu erstatten sind.
Urteile zu geschftlichen & arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 SA
Ein Hausbau während der Krankschreibung berechtigt zu Kündigung. Wer während seiner Krankschreibung, an statt sich auszukurieren, am Neubau seines Hauses Bau- und Transportarbeiten durchführt, darf durch seinen Arbeitgeber fristgemäß gekündigt werden. Hat der Arbeitnehmer seine Krankheit nur vorgetäuscht, dann ist sogar die fristlose Kündigung zulässig.
AG München (AZ 6 SA 96/82)
Bei besonders schweren Verstößen, durch die das Vertrauen vom Arbeitgeber zum Mitarbeiter gestört wird, akzeptieren Gerichte auch eine sofortige Kündigung, ohne vorherige Abmahnung. Die Auffassung der Gerichte von "besonders schwere Verstöße" reichen vom Diebstahl eines Kuchenstückes (BAG AZR 3/83) bis zur Arbeit in einem fremden Betrieb trotz erfolgter Krankschreibung.
OLG Stuttgart 8 WF 671/90
Der Arbeitnehmer hat seinem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anlässlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer (Vorspiegeln einer Erkrankung) einem Detektiv dessen Überwachung überträgt und der Arbeitnehmer aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird.
Urteile zu privaten Streitigkeiten
OLG Zweibrücken (AZ 1W 13/87)
Detektivkosten sind außergewöhnliche Parteiaufwendungen und als solche erstattungsfähig bzw. erstattungspflichtig, wenn sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ZPO)
AG Hessen (AZ 8K 3370/88)
Detektivkosten sind unter Umständen auch privat absetzbar, wenn konkreter Verdacht bestand.
OLG Schleswig, 10.02.1992 (AZ 15 WF 218/91)
Im Unterhaltsprozess sind Detektivkosten zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Aufwendungen, wenn der Unterhaltsberechtigte Arbeitseinkommen verschweigt, ein Detektiv seine Arbeitsstelle ermittelt und die von ihm getroffenen Feststellungen die prozessuale Stellung des Unterhaltspflichtigen vorteilhaft verändern kann.
OLG Stuttgart, 15.03.1989 (AZ 8 WF 96/88)
Detektivkosten zur Ermittlung eines sonst nicht nachweisbarem, schwerwiegenden Fehlverhalten, können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.