Stalking
Das im Volksmund bekannte „Stalking“ ist mit dem Gesetz zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen (40. StrÄndG) vom 22.3.2007 unter §238 in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden.
Seit Einführung des Gesetzes wurden laut BKA-Kriminalstatistik (2008) im Jahre 2007 11.401 Fälle registriert, von denen 88,4% aufgeklärt werden konnten. Im Jahre 2008 wurden schon 29.273 Fälle registriert, von denen aber nur 88,1% aufgeklärt werden konnten.
Was sind Stalker?
Prinzipiell unterscheidet man bei den sog. „Stalkern“ zwischen 6 Typen, je nach Motivation und Beziehung zum Opfer:
Typ 1: Der Zurückgewiesene
Dieser Typ ist meistens ein(e) Ex-Freund(in), dessen Motivation im Gefühl der Zurückweisung und Demütigung liegt.
Typ 2: Der Beziehungssuchende
Dieser Stalkertyp stammt aus dem persönlichen oder weiteren Umfeld des Opfers, und leidet unter einer falschen oder Verzerrten Wahrnehmung der Beziehungsbereitschaft des Opfers. Kann auch als „Liebeswahn“ bezeichnet werden.
Typ 3: Der intellektuell Retardierte
Dieser Stalkertyp stammt aus dem persönlichen oder weiteren Umfeld des Opfers, welche sich aber meistens auf die Nachbarschaft des Opfers beschränkt. Seine Taten gründen in fehlender sozialer Kompetenz.
Typ 4: Der rachsüchtige
Dieser Stalkertyp tritt nur temporär ins Umfeld des Opfers (Patienten, Klienten, etc), sieht sich selbst allerdings nicht als Täter, sondern tatsächlich als Opfer der Person, der sie nachstellen.
Typ 5: Der Erotomane, morbide und / oder krankhafte
Dieser Stalkertyp stammt aus dem persönlichen oder Nachbarschaftlichen Umfeld des Opfers, und leidet für gewöhnlich unter einer psychopatischen Persönlichkeitsstörung. Sie haben den Drang zur Kontrollausübung und Dominanz.
Typ 6: Der Sadistische
Dieser Stalkertyp stammt aus dem persönlichen oder weiteren Umfeld des Opfers, und sehnt sich nach einem Gefühl der Befriedigung durch Machtausübung.
Was kann ich als Opfer unternehmen?
Ganz gleich welchem Typus ein Stalker angehört, das Opfer hat das Recht sich selber sicher zu fühlen und dass Stalkeraktionen nicht selten in aggressivem Verhalten seitens des Stalkers enden, ist hinreichend bekannt.
Falls man das Opfer von Stalking oder Bedrohung wird, muss man für eine erfolgreiche "Einstweilige Verfügung" natürlich auch erst einmal in Erfahrung bringen können, um wen es sich denn eigentlich handelt bzw. aus welcher Richtung die Angriffe kommen. Hier können Ihnen Detektive erfolgreich zur Seite stehen!
Mit diskreten Ermittlungsmethoden und präzisem, immer legalem Technikeinsatz können Detekteien alle nötigen Hintergrundinformationen sammeln, die ein Stalking-Opfer benötigt. Und dies ohne einen Verdacht auf das Stalking-Opfer zu lenken.