Detektei hilft bei Fragen zum Thema "Unterhalt"

Bei Fragen zum Thema "Unterhalt" kann Ihnen unsere Detektei auf viele Arten zur Seite stehen.
Allerdings muss zunächst zwischen zwei grundlegenden Unterhaltsdelikten unter- schieden werden, da sich für eine beauftragte Detektei je nach Sachverhalt eine andere Aufgabenstellung ergibt:
- nicht geleistete Unterhaltszahlungen, obwohl der zur Zahlung verpflichtete zahlungsfähig ist
und
- Unterhaltszahlungen die beansprucht werden obwohl der Empfänger gar nicht bedürftig ist
In beiden Fällen können Ihnen die Detektive der Detektei Bernard Schrauwers behilflich sein.
Nachweis der Zahlungsfähigkeit durch eine Detektei
Wenn jemandem bei der Scheidung Unterhalt zugesprochen wurde, oder Sie ein Anrecht auf Trennungsunterhalt haben, Ihr Ex- Partner sich jedoch vor diesen Zahlungen drückt indem er vorgibt arbeitssuchend oder gar arbeitsunfähig zu sein, oder behauptet, dass die Geschäfte einfach nicht mehr laufen, ist das für den Unterhaltsempfänger oft ein sehr großes Problem, da dieser von den Zahlungen des Ex- Partners abhängig ist. Wenn Sie sich ebenfalls mit diesem Problem konfrontiert sehen, können Sie mit Hilfe einer Detektei überpfüfen lassen, ob die Aussagen des Zahlungspflichtigen der Wahrheit entsprechen oder nicht.
Sehr häufig erleben wir in unserer Praxis als Detektive, dass nach der Scheidung plötzlich der Job verloren oder gewechselt wird und das danach ofiziell erziehlte Einkommen deutlich unter dem vorherigen liegt. In wirtschaftlich harten Zeiten kann so etwas natürlich passieren, oft ist es aber so, dass es sich hierbei lediglich um "Schutzbehauptungen" handelt und der oder die zur Zahlung verpflichtete tatsächlich genauso gut verdient wie zuvor. Dies geschieht beispielsweise durch Schwarzarbeit, als Ergänzung zum Arbeitslosengeld, oder dadurch das mehrere Teilzeitstellen angenommen werden, aber nur eine davon angegeben wird.
Durch geziehlte Recherchen, oder bei Bedarf durch eine Observation klären wir ob tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder nicht. So erhalten Sie die nötigen Beweismittel um Ihr Recht durchzusetzen, natürlich gerichtsverwertbar dokumentiert.
Auch wenn Sie zu Unrecht Unterhalt zahlen, sind unsere Detektive Ihre Lösung
Schwarze Schafe gibt es auf beiden Seiten einer gescheiterten Beziehung. Auch der Partner, welchem Unterhalt zugesprochen wurde hat Verpflichtungen. So muss er oder sie sich zum Beispiel bemühen seinen / ihren Lebensunterhalt schnellstmöglich wieder selbst zu bestreiten und Änderungen an den persönlichen Lebensumständen auch mitteilen. Wenn Sie also Unterhalt an Ihre Ex- Frau / Ihren Ex- Mann bezahlen und dieser Partner nun eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft eingeht, oder selbst wieder Geld verdient wirkt sich dieses meist auf den Unterhaltsanspruch aus.
Sehr häufig müssen wir feststellen, dass der Unterhaltsbeziehende Ex- Partner schon längst wieder mit einer anderen Person zusammenlebt oder arbeiten geht und trotzdem weiterhin die Unterhaltszahlungen einstreicht ohne mit dem Unterhaltszahlenden eine Regelung zu treffen, die für beide Parteien fair ist. Oft ahnt die Zahlende Partei auch gar nicht, dass sich die Lebensumstände der Anderen verändert haben und erfährt dieses dann beiläufig von einem gemeinsamen Bekannten, den Kindern, oder beliebige andere Umstände und Zufälle.
Wir als Privatermittler werden in solchen Fällen tätig, indem wir, wie oben beschrieben feststellen, ob die Zahlungsempfangende Partei ggf. ein Einkommen verschweigt, oder von einer anderen Person finanziell unterstützt wird. Der Ermittlungsbericht, welchen Sie nach Abschluss der Tätigkeit unserer Detektei erhalten, gibt Ihnen diese Informationen an die Hand und ermöglicht es Ihnen gegen diese Form von Betrug vorzugehen.
Nachdem Sie nun wissen was unsere Privatdetektive in einem solchen Fall für Sie tun können, möchten wir Ihnen die Gelegenheit geben sich auch über unsere
Preise zu Informieren.
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