Rechtsgrundlagen für Detektive & Detekteien
Für die Arbeit einer Detektei bestehen diverse gesetzliche Vorschriften, welche bei einer Ermittlung oder einer Observation Beachtung finden müssen. Hier möchten wir Ihnen die wichtigsten Vorstellen, damit Sie auch verstehen, warum gelegentlich auch mal ein Auftrag nicht angenommen werden kann.
Zusätzlich zu den Informationen auf dieser Seite können Sie über
diesen Link einige Gerichtsurteile einsehen, welche wir für Sie zusammengefasst haben. Sie sollen Ihnen in erster Linie Anhaltspunkte dafür geben, ob in Ihrem Fall eine Erstattung der Detektivkosten möglich ist.
Das berechtigte Interesse
Es kommt vor, dass uns Menschen anrufen und verlangen, dass wir mit unseren detektivischen Spürnasen in den Lebensläufen der Ex- Partner, Kollegen oder Vorgesetzten herumstochern und verwerfliches ans Tageslicht bringen, nur weil sie dieser Person "eins auswischen" wollen. Diese Leute müssen wir jedoch enttäuschen, natürlich könnten wir ihnen helfen, wir dürfen und wollen es aber in den meisten Fällen auch gar nicht.
Zum Schutz seiner Bürger hat der Staat im Jahr 1977 das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen. Durch dieses Gesetz darf ein Privatdetektiv Informationen über Privatpersonen und Firmen nur für Auftraggeber beschaffen und an diese weitergeben, wenn der Auftraggeber, der Detektei gegenüber, ein Berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Information nachweist.
Kann der Auftraggeber dies nicht, darf und wird kein seriöser Ermittler diesen Auftrag annehmen.
Befugnisse des Detektivs
Juristisch gesehen ist der Detektiv eine Privatperson und wird auch als solche behandelt. Dem zur Folge hat ein Privatermittler keine Hoheitsrechte wie z. B. die Polizei und darf durch seine Ermittlungen niemals gegen die Rechte Dritter verstoßen. Wenn ich im Fernsehen sehe, wie angebliche Detektive Privatgrundstücke betreten und durch geschlossene Fenster ihre Zielperson Fotografieren oder Filmen, wissen wir nicht ob wir lachen oder weinen sollen.
Natürlich werden Sie als Auftraggeber nicht für den Rechtsbruch der Detektei zur Verantwortung gezogen, Fakt ist aber das illegal beschaffte Beweismittel vor Gericht häufig nicht zugelassen werden, was wiederum Ihre Position bei Gericht stark schwächen kann. Ein guter Ermittler zeichnet sich dadurch aus das er die Informationen und Beweise legal beschafft.
Rechtsbasis - Zu beachtende Vorschriften
Nachdem die beiden wichtigsten Vorschriften (berechtigtes Interesse und Jedermannsrechte / Befugnisse) nun hinreichend erklärt sein dürften ist es erforderlich einige weitere Gesetze aufzuzeigen, welche uns als Detektei und Detektive in unseren Möglichkeiten einschränken:
- Der höchstpersöhnliche Lebensbereich
Dieser findet erwähnung im §201a StGB und verbietet jedermann, also auch Detektiven die Erstellung von Bild- oder Videomaterial unter anderem in Wohnungen oder Umkleidekabinen.
- Der § 201 StGB
stellt das Abhören von Gesprächen, sowie deren Aufzeichnung, ohne Wissen aller Beteiligten, grundsätzlich unter Strafe.