Außendienst
Unternehmen sind natürlich gezwungen, ihren Mitarbeitern im Außendienst oder auf Geschäftsreisen gewisse Freiheiten einzuräumen. Allerdings sind derartige Freiheiten auch mit entsprechenden Pflichten seitens des Arbeitnehmers verbunden. So sollte man vielleicht von einem Arbeitnehmer, der in den Genuss eines Dienstwagens und unter Umständen sogar einer damit verbundenen Firmentankkarte gekommen ist erwarten können, dass diese Extraleistungen des Arbeitgebers auch nur genutzt werden, um Aufträge des Unternehmens zu bearbeiten.
Arbeitnehmer ignorieren oft die Gefahren für ihren Arbeitgeber
Nicht selten jedoch werden besonders Dienstwagen gerne für private Zwecke missbraucht. Dass dem Unternehmen dadurch ein Schaden entsteht wird seitens des Mitarbeiters oft ausgeblendet. Zudem denken viele Mitarbeiter auch nicht daran, dass eine private Nutzung des Dienstwagens durchaus Versicherungstechnische Probleme verursachen kann, was dann wiederrum in enormen Kosten münden könnte.
Dienstwagen überwachen
Grundsätzlich gelten Dienstwagen als Firmeneigentum. Sollten diese nicht für den privaten Gebrauch des Arbeitnehmers vorgesehen sein, besteht durchaus die Möglichkeit den Dienstwagen durch eine Detektei mittels GPS-Ortungssystemen zu verfolgen.
Spesengelder auf Dienstreise verschwendet
Auch Mitarbeiter im Außendienst, welche z.B. auf Firmenkosten gewisse Leistungen des Hotels in Anspruch nehmen müssen, sollten sich an den Vorgaben des Arbeitgebers orientieren. Die Entfernung zum Arbeitgeber oder die womöglich durch Gewohnheit herabgesetzte Hemmschwelle verleiten Arbeitnehmer öfter dazu auf Firmenkosten Extraleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Beauftragung einer Detektei kann in Verdachtsfällen Klarheit schaffen, oder gerichtlich verwertbare Beweise zu liefern.