Unsere Detektei klärt Fälle von Blaumachen oder Lohnfortzahlungsbetrug auf

Arbeitnehmerermittlungen werden in der Masse vor allem aus einem ganz bestimmten Grund in Auftrag gegeben:
Nämlich dann, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer blaumacht oder sogar trotz Krankschreibung andernorts arbeitet, was korrekter Weise als Lohnfortzahlungsbetrug oder auch als Krankschreibungsbetrug / Krankschreibungsmissbrauch zu bezeichnen ist.
Unsere Detektei hilft Ihnen als Unternehmer sich gegen ein solches Vorgehen zur Wehr zu setzen in dem unsere Detektive gerichtsverwertbar beweisen, dass sich der Arbeitnehmer tatsächlich dieses Vergehens schuldig gemacht hat.
Weshalb unsere Detektei ermittelt
Diese Art der Ermittlungen erfordert grundsätzlich sehr gut ausgebildete und versierte Ermittler, da die deutschen Arbeitsgerichte in der Regel äußerst arbeitnehmerfreundlich urteilen und es somit von großer Bedeutung ist die Verstöße des Arbeitnehmers absolut deutlich herauszuarbeiten. Als rechtliche Grundlage ist immer anzusehen, dass der Mitarbeiter verpflichtet ist seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und bei vorübergehendem Verlust der Arbeitskraft nichts zu unternehmen, was der schnellstmöglichen Genesung entgegensteht.
Ganz gleich, ob sich der Arbeitnehmer berechtigt krankmeldete und etwas nebenbei am eigenen Haus gebaut hat, oder ob er sich für eine schwarze Nebentätigkeit eine falsche Krankmeldung besorgte. Es entsteht ein Schaden für Ihr Unternehmen.
Wie unsere Detektei ermittelt
Obwohl der Angestellte nicht arbeitete, der Lohn muss gezahlt werden. Dieses ist bei berechtigten Erkrankungen auch vollkommen legitim, aber bei falschen Krankmeldungen ein Betrug zu Ihrem Nachteil. Da der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann, muss ein Ersatz eingestellt werden, der wiederrum Bezahlt werden will. Ein weiterer finanzieller Schaden.
Das größte Ärgernis tritt dann ein, wenn aufgrund der fehlenden Arbeitskraft ein wichtiger Fertigstellungstermin nicht eingehalten werden konnte, und so eine horrende Vertragsstrafe für Ihr Unternehmen folgt.
Bei Aufträgen wie diesen kommt es auf Kleinigkeiten an, welche von unerfahrenen Detekteien oft nicht bedacht werden. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise ein Sportstudio aufsucht bedeutet dies nicht zwangsläufig einen Verstoß im vorgenannten Sinne! Viele Sportstudios bieten nämlich auch eine Sauna an und der Besuch einer solchen kann, wenn die Krankschreibung beispielsweise wegen Verspannungen erfolgte, durchaus für die Gesundheit förderlich sein. Der Detektiv, der soetwas beobachtet muss diese Möglichkeit nicht nur erkennen, er muss auch entsprechend vorbereitet sein, in diesem Fall durch das Mitführen von Sportbekleidung, um der Zielperson in das Sportstudio folgen und feststellen zu können, was genau der krankgeschriebene Mitarbeiter im Sportstudio tut. Gleichzeitig, muss der Privatermittler aber auch genau wissen in welcher Form er innerhalb des Fitnesstudios Beweismittel erstallen kann, ohne das diese später vom Gericht als unzulässig bewertet und somit nutzlos werden.
Was unsere Detektive leisten können
Unsere Detektei ist sich all dieser Feinheiten bewusst und erfahren in der Lösung derartiger Problemstellungen. Wenn Sie sich mit einem solchen Problem konfrontiert sehen würden wir uns freuen, wenn Sie die Detektei Bernard Schrauwers zu Ihrem bevorzugten Partner machen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten und liefern Ihnen die Beweise, die Sie brauchen!
Natürlich sind wir uns darüber im Klaren, dass Ihre Entscheidung auch von den Kosten der auszuführenden Ermittlung abhängig sein wird und möchten Ihnen daher
hier die Möglichkeit geben, Sich über unsere Honorarstellung zu informieren.